Honorar
Psychotherapie Hypnosetherapie
Kosten und Leistungsübersicht
Was kann für eine private Psychotherapie sprechen ?
- Sie müssen keinen Therapieantrag stellen, oder das Gutachterverfahren bei Ihrer Krankenkasse abwarten
- Sie können sofort ohne Wartezeit Ihre Therapie beginnen
- Behandlungsziele und Behandlungsdauer werden von Ihnen mitbestimmt
- Es erfolgt keine Mitteilung an Ihre Krankenkasse oder Versicherung
- Es besteht absolute Schweigepflicht
Die Therapie bleibt Ihre alleinige Privatangelegenheit und behindert Sie später nicht beim Wechsel in eine andere Krankenkasse, oder beim Neuabschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, bzw. beim Aufstieg in der Beamtenlaufbahn .
Noch ein Wort zur Schweigepflicht
Nach §203 StGB unterliege ich der Schweigepflicht. Ich behandle alle Informationen und Daten meiner Klienten selbstverständlich streng vertraulich. Das betrifft sowohl den gesamten Inhalt aller geführten Gespräche als auch die Tatsache, dass ein Behandlungsverhältnis mit Ihnen besteht. Die Verschwiegenheit gilt gegenüber jedem Anderen, dem Arbeitgeber, Behörden, und auch gegenüber dem (Ehe-) Partner. Die Schweigepflicht schließt auch Gesetzesverstöße mit ein. Eine Anzeigenpflicht besteht gegenüber geplanten Gewaltverbrechen. Es ist auch möglich, meine Dienstleistungen anonym in Anspruch zu nehmen.